Allgemeine Bemerkung Nr. 21 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2017) zu Kindern in Strassensituationen
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 21 konkretisiert der Ausschuss die Kinderrechtskonvention für Kinder, die auf der Strasse leben oder arbeiten. Er betont das Recht dieser Kinder auf Schutz, Bildung, Gesundheit und Beteiligung. Staaten sind verpflichtet, ihre Rechte umfassend zu gewährleisten, Diskriminierung abzubauen und langfristige Unterstützungsstrukturen aufzubauen.
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